Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die
Kursgebühr wird bei Lehrgangsbeginn in vollem Umfang fällig. Der Teilnehmer
kann den Lehrgang aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB fristlos kündigen.
In diesem
Falle werden bereits geleistete Zahlungen unter Abzug der entstandenen
Verwaltungsgebühren (10% der Seminargebühr) zurückerstattet.
Eine
Rückerstattung geleisteter Zahlungen erfolgt in vollem Umfange, soweit der
Vertrag vom AVT-College aus Gründen gekündigt wird, die der Teilnehmer nicht zu
vertreten hat. Kündigt der Teilnehmer ansonsten den Vertrag spätestens
innerhalb einer Frist von 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn, erhebt das AVT
eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 EURO. Darüber hinausgehende Zahlungen des
Teilnehmers werden an diesen zurückerstattet.
Erfolgt eine
Kündigung durch den Teilnehmer innerhalb einer kürzeren Frist als 8 Wochen vor
Lehrgangsbeginn, oder kündigt das AVT den Vertrag aus Gründen die der
Teilnehmer zu vertreten hat, schuldet der Teilnehmer die volle
Lehrgangsgebühr, sofern nicht der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass
dem AVT-College ein geringerer Schaden entstanden ist. Kündigungen des Vertrags
bedürfen immer der schriftlichen Form. Das
AVT ist berechtigt, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.