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AAO - Convocation in Little Rock, Arkansas

 

Technikerkrankenkasse erstattet Osteopathie

Die TK eröffnet ihren Versicherten im Rahmen einer Satzungsleistung die Möglichkeit der osteopathischen Behandlung, wenn diese medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

 

Der Anspruch setzt voraus, dass:

die osteopathische Behandlung durch einen Arzt veranlasst wird. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.

 

die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.

 

Leistungsumfang:

Die TK übernimmt die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.

 

Abrechnung:

Die Abrechnung für die osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen bezahlt der Patient zunächst selbst und reicht sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei der TK ein. Die TK überweist dann den an den Patienten.

 

Zulassung als Leistungserbringer:

Wenn Sie Ihre Ausbildung als Osteopath(in) am AVT-College erfolgreich abgeschlossen haben und Mitglied im DVOM sind können Sie sich bei der Technikerkrankenkasse als Leistungserbringer registrieren lassen.

Wenn Sie bislang Ihre Ausbildung nicht abgeschlossen haben ist dies jetzt der richtige Zeitpunkt. Nehmen Sie Kontakt zum College auf (07452.88809-0) auf. Wir planen gemeinsam mit Ihnen diesen Schritt.