
Technikerkrankenkasse
erstattet Osteopathie
Die TK eröffnet ihren Versicherten im Rahmen einer
Satzungsleistung die Möglichkeit der osteopathischen Behandlung, wenn diese
medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein
Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Der Anspruch setzt voraus, dass:
die osteopathische Behandlung durch einen Arzt
veranlasst wird. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.
die Behandlung qualitätsgesichert von einem
Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der
Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum
Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Leistungsumfang:
Die TK übernimmt die Kosten für maximal sechs
Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des
Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.
Abrechnung:
Die Abrechnung für die osteopathische Behandlung
erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen bezahlt der
Patient zunächst selbst und reicht sie zusammen mit der ärztlichen
Bescheinigung im Original bei der TK ein. Die TK überweist dann den an den
Patienten.
Zulassung als Leistungserbringer:
Wenn Sie Ihre Ausbildung als Osteopath(in) am
AVT-College erfolgreich abgeschlossen haben und Mitglied im DVOM sind können
Sie sich bei der Technikerkrankenkasse als Leistungserbringer registrieren
lassen.
Wenn Sie bislang Ihre Ausbildung nicht abgeschlossen
haben ist dies jetzt der richtige Zeitpunkt. Nehmen Sie Kontakt zum College auf
(07452.88809-0) auf. Wir planen gemeinsam mit Ihnen diesen Schritt.