Die Fachbereichsprüfungen
Während des Grundstudium werden von den Studierenden 3 Fachbereichsprüfungen absolviert. In der kranialen Osteopathie, parietalen Osteopathie und viszeralen Osteopathie kann eine Prüfungszulassung erfolgen, wenn die folgenden Module erfolgreich absolviert wurden:
Übersicht Fachsbereichsprüfungen
Die Teilnahme an der Kursreihe Klinische Anatomie am Präparat, sowie das Erstellen einer TA (Transferarbeit) und deren Präsentation im Rahmen eines Kolloquiums sind ebenfalls Studienleistung der Grundstudiums.
Die Abschlussprüfung
Die Zulassung zur Abschlussprüfung kann erfolgen wenn die folgenden Module erfolgreich absolviert wurden.
Die Wahlpflichtfächer sind ebenfalls Bestandteil der Vertiefung und somit eine Voraussetzung für die Abschlussprüfung. Die Studierenden haben die Möglichkeit neigungsorientiert zwischen der Pädiatrie, der Orthopädie oder aber der Sonographie in der Osteopathie zu wählen.
Übersicht Abschlussprüfung
Bei den Postgraduierten Seminaren (es sind 3 Module zu absolvieren) haben Sie die Wahl zwischen folgenden Dozenten: Barrie Savory, Maurice Cesar, Jean Pierre Barral und Philip van Caille.
Der Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss (PA) setzt sich aus haupt- und nebenberuflichen Lehrkräften zusammen. Er wird auf die Dauer von zwei Jahren bestellt. Eine Wiederbestellung ist möglich. Der PA wählt einen der beiden hauptamtlichen Lehrkräfte für die Dauer der Bestellung zum Vorsitzenden. Die zweite hauptamtliche Lehrkraft ist der stellvertretende Prüfungsvorsitzende.
Der Prüfungsausschuss trifft auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben und -Richtlinien sowie der für den jeweiligen Ausbildungsgang gültigen Prüfungsordnung alle erforderlichen Entscheidungen und dokumentiert diese in Beschlüssen.